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„Es gibt zwei Möglichkeiten einem Menschen, der von einer Last gedrückt wird, zu helfen. Entweder man nimmt ihm die Last ab oder man hilft ihm tragen, indem man ihm das Tragen leichter macht.“ (Dietrich Bonhoeffer)

 

Rechtsgebiete

Ich bin seit vielen Jahren Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die mit dem Fachanwaltstitel zusammenhängende Verpflichtung zur Fortbildung garantiert Ihnen, dass ich  mich stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung befinde und Sie eine kompetente Beratung und Vertretung, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, erhalten.

Mein Angebot im Bereich des Arbeitsrechts beinhaltet unter anderem die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen für Arbeitgeber, für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Die Prüfung von Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis, wie z. B. Urlaub, Krankheit, Eingliederung,  Versetzung, Überstunden u. v. m.. Fragen im Zusammenhang mit der Elternzeit, dem Mutterschutz, der Schwerbehinderung und Kommunikation mit dem Integrationsamt, dem Personalrat und dem Betriebsrat. Die Erarbeitung und Begleitung von Interessensausgleichen, Sozialplanverhandlungen und Firmenumstrukturierungen. Fachmännische Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen, Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen. Begleitung von Kündigungsschutzverfahren und Vertreten Ihrer Interessen in Prozessen vor dem Arbeitsgericht.

Individuelle Hilfe beim Familienrecht

Bei einer Trennung und einer möglicherweise folgenden Scheidung stellen sich Ihnen viele Fragen. Was geschieht mit dem erwirtschafteten Vermögen, bei Privatpersonen, bei Selbständigen und Unternehmen ? Was geschieht mit landwirtschaftlichem Vermögen ? Gibt es eine Ehewohnung oder ein Haus, was geschieht hiermit ? Wie wird der Zugewinn berechnet ? Was ist der Versorgungsausgleich und wie wird dieser berechnet ? Wie läuft die Auseinandersetzung des übrigen ehelichen Vermögens ab ? Was geschieht mit dem Hausrat ? Wo bleiben die Kinder ? Wer hat das Sorgerecht ? Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Wie berechnet sich der Unterhalt für die Kinder ? Wie berechnet sich der Unterhalt für den Ehegatten ? Wie lange ist der Unterhalt zu bezahlen ? Wie berechnet sich der Unterhalt wenn die Kinder volljährig sind ? Wie handhaben wir den Umgang mit den Kindern ? Welche Steuerklasse ist einschlägig ? Wie verhält es sich mit der Steuer im Generellen? Was ist mit der Krankenversicherung nach der Ehescheidung ? Soll man vor Eheschließung einen Ehevertrag schließen ? Kann ein Ehevertrag auch während der Ehe geschlossen werden ? Wie werden nichteheliche Lebensgemeinschaften auseinandergesetzt ? Wie berechnet man den Unterhalt für die Eltern ? u.v.m.

Bei all diesen Fragen ist ein fachmännischer und fairer Rat wichtig und hilfreich. In all diesen Fragen werden Sie kompetent und vertrauensvoll unterstützt und beraten. Wir kümmern uns einfühlsam um Ihre Angelegenheiten und versuchen eine ausgewogene Balance der im Raum stehenden Interessen, insbesondere zum Wohle vorhandener Kinder, herzustellen.

Vorsorge ist besser als Abwicklung

Das Erbrecht ist ständigen Neuerungen unterworfen. Aufgrund der Komplexität des Erbrechts und dieser ständigen Neuerungen ist es schwierig als Laie den Überblick zu behalten. Vertrauen Sie in Ihren Fragen des Erbrechts unserer jahrelangen Erfahrung und unseren praxiserprobten  Kenntnissen. Wie treffe ich Vorsorge – Testament, gemeinschaftliches Testament – Erbvertrag – gesetzliche Regelungen ? Wie regele ich im einzelnen  - Erbeneinsetzung, Vermächtnisanordnung, Teilungsanordnung, Testamentsvollstrecker, Auflagen, Vorerbschaft, Nacherbschaft  ? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus und wer ist Pflichtteilsberechtigter ? Wie berechne ich den Pflichtteil ? Wie berechne ich meinen Erbteil ? Welche Vermächtnisformen gibt es ? Wer kann von wem welche Auskunft verlangen? Wer muss auf wen Rücksicht nehmen und zuvor dessen Zustimmung einholen, so es um die Regelungen im Hinblick auf Nachlass geht? Wie berücksichtige ich ein behindertes Kind ? Wie berücksichtige ich Kinder in einer Patchworkfamilie bzw. wie regel ich den Nachlass? Wie regel ich den Nachlass als Unternehmer, um den Fortbestand des Unternehmens zu garantieren ? Was ist eine vorweggenommene Erbfolge? Wann setze ich das Instrument des Leibgedings, des Nießbrauchs oder des Wohnrechts ein? Wie setzt man die Erbengemeinschaft auseinander? Wie mache ich einen Pflichtteilsanspruch geltend? Was passiert bei Berührungen  zum ausländischen Recht ? u.v.m.

Mit diesen und sämtlichen Fragen im Erbrecht können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Sie  profitieren von einer jahrelangen Praxis – und Gestaltungserfahrung. Wir begleiten Sie bei sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Prozessen, bei Erteilungsklagen, Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, in Erbscheinverfahren und der gerichtlichen Durchsetzung  Ihrer Ansprüche.

Kanzlei

Kompetent und vielseitig

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Ich nehme für Sie die gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten wahr. Ich bin seit 1997 als Anwältin tätig und Fachanwältin für Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Mein Anspruch ist es, Ihre anstehenden Probleme und die dazugehörenden Fragen zuverlässig, individuell und qualifiziert zu behandeln. Jeder Fall ist ebenso einzigartig wie der Mensch, der dahintersteht, es gibt daher keine vorgefertigten pauschalen Lösungen, sondern ausschließlich auf Sie und Ihre persönliche, individuelle Situation zugeschnittene Regelungen.

Mediation

Mediation: Der Kompromiss ist die Lösung

Konflikte in der Familie kommen bei jedem vor. Trennung, Scheidung, Sprachlosigkeit, existenzielle Zukunftsangst. Droht eine Ehe zu scheitern, wird ein Teufelskreis an Fragen, Ängsten und Zweifeln losgetreten.

Wie geht es weiter? Wie lösen wir unsere Probleme? Wie schaffen wir es, uns doch noch begegnen zu können? Wie gestalten wir die Abfederung für unsere Kinder? Wie bewältigen wir es, dass alle den entstandenen Konflikt mit Würde, Respekt und gangbaren Lösungen verlassen können? Entweder herrschen dann Stille oder Streitigkeiten vor. Sich in dieser emotional angespannten Situation neutral zu begegnen, ist manchmal nicht machbar.

In dieser Sachlage kann ein Mediator als neutraler Vermittler Wunder wirken. Die Mediation gibt hierzu einen Lösungsweg – Sichtweisen werden ausgetauscht, Bedürfnisse dargelegt, Resultate erarbeitet in einer Atmosphäre des Sich-gegenseitig-stehenlassen-Könnens. Beide Parteien können wieder aufatmen und sich auf einer anderen Ebene neu begegnen.

Ein weiteres Konfliktfeld sind Erbschaften. Viele Probleme und Streitigkeiten entstehen vor oder beim Erben. Erbauseinandersetzungen, eventuelle Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen, vermutete Bevorzugungen machen das Leben der Angehörigen nach einem Todesfall oft schwer. Wer bekommt was und warum? Fühle ich mich ausreichend wahrgenommen und berücksichtigt? Muss ich das so hinnehmen? Was hat sich der Erblasser gedacht?

Ich bin ausgebildete Mediatorin mit jahrelanger Erfahrung, Empathie und Weitblick. Ich behalte stets beide Seiten im Blick und vermittle Ihnen, gut nachvollziehbar, die vorliegenden Tatsachen und beiderseitigen Ansichten. Ich erarbeite mit Ihnen Wege für das gegenseitige Verständnis, um so Wege zu finden für Lösungen und gangbare Kompromisse, die für beide Parteien zufriedenstellend sind.

 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz können wir Ihnen Wege zeigen, belastende Konflikt- und Problemsituationen hinter sich zu lassen, nachdem wir individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, Lösungen erarbeitet und kommuniziert haben.

Seit 20 Jahren sorgen meine Mitarbeiterin und ich für einen reibungslosen Ablauf in unserer Kanzlei. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns, wir finden immer eine Lösung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Beruflicher Werdegang:

1991 / 1994 – 1. + 2. Juristisches Staatsexamen, Abschluss jeweils Prädikat

1994 – Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1994 - 1996 – Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Dr. Doms, Dr. Siebert, Celle

1997 – Kanzleigründung in Tübingen

1997 – Fachanwaltszulassung für Arbeitsrecht

1998 – Fachanwaltszulassung für Familienrecht

2009 – Ausbildung Wirtschaftsmediation zur Wirtschaftsmediatorin

2010 – Ausbildung Familienmediation zur Familienmediatorin

2020 – Fachanwaltszulassung für Erbrecht

Dozententätigkeit u. a. bei den Rechtsfachwirten, bei der Kreishandwerkerschaft Tübingen, der Handwerkskammer Reutlingen und der VHS Metzingen.

 

 

Kontakt

Kontakt und Terminvereinbarung:

Anwaltskanzlei Weisser
Azenbachstraße 2 - 4
72072 Tübingen-Derendingen
Tel. 07071 / 797630
Fax 07071 / 7976333

Telefonzeiten: Mo/Di/Do/Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 18:00 Uhr

E-Mail rechtsanwalt@claudiaweisser.de

Termine jeweils nach Vereinbarung

Parkplätze sind direkt vor dem Haus unbegrenzt vorhanden.

 

Meine Anwaltskanzlei befindet sich im Haus bei der Firma Betz Bürowelt GmbH. Die Parkplätze der Firma Betz Bürowelt GmbH dürfen kostenfrei mitbenutzt werden und sind in  unbegrenzter Menge vorhanden.